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Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen, die neu (innerhalb des letzten halben Jahres nicht veröffentlicht) sind und auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Beispiele sind Vorrichtungen. Verfahren sind nicht als Gebrauchsmuster schutzfähig. Dafür sind Patente da. In einer Beratung gebe ich eine erste Einschätzung zur Schutzfähigkeit und kläre über Kosten und Verfahren auf. Gerne melden wir ein Gebrauchsmuster für Euch beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Ihr wollt wissen, ob es Eure Erfindung schon gibt? Diese Frage klärt eine Neuheitsrecherche. Post vom Amt, dass das Gebrauchsmuster (noch) nicht eingetragen werden kann? Wir erwidern Eure Bescheide. Für Euer Gebrauchsmuster sind Verlängerungsgebühren fällig? Fallt nicht auf dubiose Angebote rein! Wir notieren Fälligkeiten und zahlen die Gebühren fristgerecht für Euch ein.