Informationen
Patentanwaltschaft
Patentanwaltschaft
Patentanwältinnen sind keine Rechtsanwältinnen. Wer zur Patentanwaltschaft zugelassen ist, hat ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium absolviert und nachgewiesene Praxiserfahrung in einem Industriebetrieb oder einer wissenschaftlichen Einrichtung. Nur Kandidaten und Kandidatinnen mit einer solchen Ausbildung dürfen überhaupt in diesem Beruf ausgebildet werden. In einer mehrjährigen „Kandidatinnenzeit“ wird nicht nur die Formulierung von Schutzrechtsanmeldungen erlernt. Kandidatinnen werden auch vor Ort in München im Patent- und Markenamt und im Bundespatentgericht anhand von realen Praxisfällen ausgebildet. Der juristische Unterbau des nationalen und internationalen gewerblichen Rechtschutzes, Zivil- und Wettbewerbsrechts wird in begleitenden Kursen und im Fernstudium an der Fernuniversität Hagen erworben. Die Fähigkeiten werden in einer Prüfung nachgewiesen und erst nach bestandener Prüfung erfolgt die Zulassung bei der Patentanwaltskammer.
Zur Vertretung der Anmelder und Anmelderinnen vor dem Europäischen Patentamt ist die Zulassung als Europäischer Patentvertreter oder Europäische Patentvertreterin erforderlich. Auch hierfür ist eine Prüfung zu bestehen und es sind fließende Sprachkenntnisse in wenigstens zwei der drei Amtssprachen Englisch, Französisch und Deutsch erforderlich.
Bei mir können Sie auf diese Qualifikationen vertrauen.