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Die Patentanwaltskanzlei Weisse ist eine traditionsreiche Kanzlei mit Sitz in Berlin. Dr. Renate Weisse ist die Enkelin von Ernst E. Weisse, dem ehemaligen Leiter der Patentabteilung bei den Berliner Askania-Werken, der sich 1951 mit einer Kanzlei selbstständig gemacht hat. Die Kanzlei ging an seinen Sohn, den Physiker Jürgen Weisse über. Heute, mehr als 70 Jahre später, wird ein Teil der Mandantschaft von Dr. Renate Weisse immer noch in der Kanzlei in den Räumen in Berlin-Charlottenburg unweit des beliebten Kurfürstendamms weiterbetreut.
Der familiäre Charakter ist dabei über die Jahre erhalten geblieben. Das macht sich bemerkbar. Die überwiegend inländische Mandantschaft ist bei allen Mitarbeiter*innen namentlich bekannt und alle werden individuell betreut. Die Mandantschaft vertraut auf die Qualität der Beratung und entsprechend hoch sind die Anforderungen an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Fließende Englischkenntnisse und eine der Position entsprechende formale Qualifikation sind bei uns Standard. Unsere Aktenführung und die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bei LinkedIn gibt es weitere Informationen über den Kanzleialltag und das Engagement von Dr. Renate Weisse, sowie nützliche Tipps und Tricks aus dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.
Gerne können wir uns bei einem ersten kostenlosen Erstgespräch über Ihr Anliegen unterhalten.

Dr. Renate Weisse,
Patentanwältin in 3. Generation

Über die Frage freue ich mich immer, denn dann bekomme ich ziemlich genau das, was ich haben will – nicht mehr und nicht weniger. Ich kann immer nur das anmelden, was Ihr mir liefert. Bei einer Marke benötige ich DIE Marke, die unter Schutz gestellt werden soll. Also entweder als graphische Darstellung (z.B. als jpeg-Datei) […]

Wer in Griechenland ein Dinner „Family Style“ statt eines Buffets bestellt, bekommt die Speisen nacheinander auf den Tisch gestellt. Am Anfang Brot – da haben alle Hunger und greifen ordentlich zu. Wenn nach ein paar Runden alle satt sind und immer mehr und mehr kommt und man nicht weiß, wann Ende ist, dann isst man […]

Das steht in §1 Patentgesetz. Neuheit bedeutet, dass der Schutzumfang meines Hauptanspruchs nichts umfassen darf, was irgendwo auf der Welt schon einmal als veröffentlicht wurde – in Patenten, südaustralischen Gartenzeitschriften (schönes Beispiel meines Ausbilders) oder als jemenitisches Türschloss (s. Bild). Der beanspruchte Gegenstand darf nicht öffentlich gezeigt worden sein, niemandem erzählt worden, der/die nicht zur […]
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