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Verletzungsklage Patent (DE)

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Jedes Jahr werden zig-Tausend Patente mit Wirkung in Deutschland angemeldet und erteilt. Da wird schnell mal etwas übersehen. Wer aus einem Patent abgemahnt oder gar verklagt wurde, sollte schnell handeln. Da sich die Kosten eines Verletzungsverfahrens nach dem Streitwert richten, umfasst dieses Angebot nur die erste Prüfung des Sachverhalts und ggf. eine Berechtigungsanfrage oder Abmahnung.

Ablauf

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Fragen & Antworten

Du hast spezifische Fragen? Hier findest du schnelle Antworten auf die wichtigsten Anliegen unserer Mandant*innen.

Das kommt darauf an. Gelegentlich kann man eine Lizenz nehmen oder sich auf andere Weise einigen – das ist möglicherweise eine einfachere Alternative. Wehren lohnt sich nur, wenn man auch hinreichend Aussicht auf Erfolg hat, etwa weil man das Patent gar nicht verletzt oder weil das Patent nicht rechtsbeständig ist.

Das kommt darauf an. Erst einmal sollten wir gemeinsam prüfen, ob überhaupt eine Patentverletzung vorliegt. Dazu braucht man eine professionelle Einschätzung. Kann man die Patentverletzung nachweisen? Ist das Patent mit Wirkung für Deutschland erteilt und rechtsbeständig? Gehört das Patent der Klägerpartei? Eventuell lohnt sich erst einmal eine Abmahnung und ein Gespräch.

Eine einstweilige Verfügung sorgt für vorläufigen Rechtsschutz. Was bei Marken recht häufig beantragt wird, ist in Patentverletzungsverfahren eher unüblich.

Viel. Das Verletzungsverfahren wird vor einem ordentlichen Gericht (Landgericht) durchgeführt. Bei Streitwerten von wenigstens 100.000 € – eher deutlich mehr – ergeht am Ende eine Kostenentscheidung, nach der die unterliegende Partei nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite erstatten muss. Da Patentanwältinnen vor Gerichten nicht alleinvertretungsberechtigt sind, sind auch immer Rechtsanwältinnen zu beauftragen. Da sich die Kosten eines Verletzungsverfahrens nach dem Streitwert richten, umfasst dieses Angebot nur die erste Prüfung des Sachverhalts und ggf. eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung.

Ja. Vor Landgerichten und Oberlandesgerichten besteht Vertretungszwang. Mindestens eine Rechtsanwältin ist zu beauftragen.

Eine Verletzungsklage ist für die Patentinhaberin nicht fristgebunden. Wer verklagt wurde, sollte nicht trödeln, sonst besteht die Gefahr, dass ein Versäumnisurteil ergeht.

Mit wenigstens einem Jahr solltest Du schon rechnen. Es kann aber auch gerne mehrere Jahre dauern, wenn die Kammer zu viel zu tun hat, die Rechtsfragen knifflig sind und die Gegenseite versucht, das Verfahren zu verzögern.

Du hast Fragen? Wir helfen dir gerne weiter.

Porträt von Dr. Renate Weisse
Dr. Renate Weisse Patentanwältin

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