




Jedes Jahr werden zig-Tausend Marken mit Wirkung in Deutschland angemeldet und eingetragen. Da wird schnell mal etwas übersehen. Wer aus einer Marke abgemahnt oder gar verklagt wurde, sollte schnell handeln. Da sich die Kosten eines Verletzungsverfahrens nach dem Streitwert richten, umfasst dieses Angebot nur die erste Prüfung des Sachverhalts.
Ablauf
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Fragen & Antworten
Du hast spezifische Fragen? Hier findest du schnelle Antworten auf die wichtigsten Anliegen unserer Mandant*innen.
Das kommt darauf an. Gelegentlich kann man eine Lizenz nehmen oder sich auf andere Weise einigen – das ist möglicherweise eine einfachere Alternative. Wehren lohnt sich nur, wenn man auch hinreichend Aussicht auf Erfolg hat, etwa weil man die Marke gar nicht verletzt oder weil die Marke nicht rechtsbeständig ist.
Das kommt darauf an. Erst einmal sollten wir gemeinsam prüfen, ob überhaupt eine Markenverletzung vorliegt. Dazu braucht man eine professionelle Einschätzung. Kann man die Markenverletzung nachweisen? Ist die Marke mit Wirkung für Deutschland eingetragen und rechtsbeständig? Gehört die Marke der Klägerpartei? Eventuell lohnt sich erst einmal eine Abmahnung, ein Widerspruch und ein Gespräch.
Ja. Eine Einstweilige Verfügung sorgt für vorläufigen Rechtsschutz und ist in Markenverletzungsverfahren ein üblicher Schritt. Wichtig ist, dass schnell gehandelt wird, da sonst das Recht auf eine Einstweilige Verfügung verwirkt wird.
Viel. Das Verletzungsverfahren wird vor einem ordentlichen Gericht (Landgericht) durchgeführt. Bei Streitwerten von wenigstens 50.000 € – eher deutlich mehr – ergeht am Ende eine Kostenentscheidung, nach der die unterliegende Partei nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite erstatten muss. Da Patentanwältinnen vor Gerichten nicht alleinvertretungsberechtigt sind, sind auch immer Rechtsanwältinnen zu beauftragen. Da sich die Kosten eines Löschungsverfahrens nach dem Streitwert richten, umfasst dieses Angebot nur die erste Prüfung des Sachverhalts.
Ja. Vor Landgerichten und Oberlandesgerichten besteht Vertretungszwang. Mindestens eine Rechtsanwältin ist zu beauftragen.
Eine Verletzungsklage ist für die Markeinhaberin nicht fristgebunden. Wer verklagt wurde, sollte nicht trödeln, sonst besteht die Gefahr, dass ein Versäumnisurteil ergeht.
Mit wenigstens einem Jahr solltest Du schon rechnen. Es kann aber auch gerne mehrere Jahre dauern, wenn die Kammer zu viel zu tun hat, die Rechtsfragen kniffelig sind und die Gegenseite versucht, das Verfahren zu verzögern. Ggf. kann eine Einstweilige Verfügung gegen Markenverletzende helfen.
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