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Verletzungsklage Gebrauchsmuster

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Jedes Jahr werden zig-Tausend Gebrauchsmuster mit Wirkung in Deutschland angemeldet und eingetragen. Gebrauchsmuster werden nicht geprüft – da weiß man nie ob es rechtsbeständig ist und ob man das Gebrauchsmuster wirklich verletzt. Wer aus einem Gebrauchsmuster abgemahnt oder gar verklagt wurde, sollte schnell handeln. Umgekehrt besteht natürlich auch die Gefahr, dass jemand Dein Gebrauchsmuster verletzt. Auch dann muss sorgfältig geprüft werden, ob sich eine Klage lohnt. Da sich die Kosten eines Verletzungsverfahrens nach dem Streitwert richten, umfasst dieses Angebot nur die erste Prüfung des Sachverhalts.

Ablauf

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Fragen & Antworten

Du hast spezifische Fragen? Hier findest du schnelle Antworten auf die wichtigsten Anliegen unserer Mandant*innen.

Das kommt darauf an. Gelegentlich kann man eine Lizenz nehmen oder sich auf andere Weise einigen – das ist möglicherweise eine einfachere Alternative. Wehren lohnt sich nur, wenn man auch hinreichend Aussicht auf Erfolg hat, etwa weil man das Gebrauchsmuster gar nicht verletzt oder weil das Gebrauchsmuster nicht rechtsbeständig ist.

Das kommt darauf an. Erst einmal sollten wir gemeinsam prüfen, ob überhaupt eine Gebrauchsmusterverletzung vorliegt. Dazu braucht man eine professionelle Einschätzung. Kann man die Gebrauchsmusterverletzung nachweisen? Ist das Gebrauchsmuster mit Wirkung für Deutschland eingetragen und rechtsbeständig? Gehört das Gebrauchsmuster der Klägerpartei? Eventuell lohnt sich erst einmal eine Abmahnung und ein Gespräch.

Eine Einstweilige Verfügung sorgt für vorläufigen Rechtsschutz. Was bei Marken recht häufig beantragt wird, ist in Gebrauchsmusterverletzungsverfahren eher unüblich und wenig erfolgversprechend.

 Viel. Das Verletzungsverfahren wird vor einem ordentlichen Gericht (Landgericht) durchgeführt.  Bei Streitwerten von wenigstens 100.000 € – eher deutlich mehr – ergeht am Ende eine Kostenentscheidung, nach der die unterliegende Partei nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite erstatten muss. Da Patentanwältinnen vor Gerichten nicht alleinvertretungsberechtigt sind, sind auch immer Rechtsanwältinnen zu beauftragen. Da sich die Kosten eines Verletzungsverfahrens nach dem Streitwert richten, umfasst dieses Angebot nur die erste Prüfung des Sachverhalts.

Ja. Vor Landgerichten und Oberlandesgerichten besteht Vertretungszwang. Mindestens eine Rechtsanwältin ist zu beauftragen.

Eine Verletzungsklage ist für die Gebrauchsmusterinhaberin nicht fristgebunden. Wer verklagt wurde, sollte nicht trödeln, sonst besteht die Gefahr, dass ein Versäumnisurteil ergeht.

Mit wenigstens einem Jahr solltest Du schon rechnen. Es kann aber auch gerne mehrere Jahre dauern, wenn die Kammer zuviel zu tun hat, die Rechtsfragen kniffelig sind und die Gegenseite versucht, das Verfahren zu verzögern.

Du hast Fragen? Wir helfen dir gerne weiter.

Porträt von Dr. Renate Weisse
Dr. Renate Weisse Patentanwältin

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