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Verlängerungsgebühr Marke (DE)

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Marken laufen genau so lange, wie die Verlängerungsgebühren entrichtet werden. Die maximale Laufzeit ist dabei nicht beschränkt. Nach 10 Jahren ab Anmeldetag ist das erste Mal eine Verlängerungsgebühr fällig. Und kann danach alle 10 Jahre für weitere 10 Jahre verlängert werden. Wir achten darauf, dass die Gebühren in der richtigen Höhe an die richtige Behörde bezahlt werden und erinnern auf Wunsch auch an die Fälligkeit der nächsten Verlängerungsgebühr. Das vermeidet, dass man auf Scharlatane hereinfällt, die mit Fake-Rechnungen unnötige Gebühren berechnen.

Ablauf

Du möchtest wissen, wie es nach deiner Anfrage weitergeht? In vier Schritten gelangst Du zum Ergebnis:

Fragen & Antworten

Du hast spezifische Fragen? Hier findest du schnelle Antworten auf die wichtigsten Anliegen unserer Mandant*innen.

Ja. Es besteht kein Vertretungszwang beim Patentamt. Es ist allerdings gut, wenn das Schutzrecht professionell überwacht wird.

Anders als bei Patenten kostet die Verlängerung einer Marke immer das Gleiche unabhängig davon, wie alt die Marke ist. Derzeit betragen die Amtsgebühren 750 € für die ersten drei Klassen und 260 € für jede weitere Klasse. Hinzu kommen unsere Honorare.

Nein. Man kann das Schutzrecht oder die Schutzrechtsanmeldung jederzeit fallen lassen.

Ja. Es gibt eine Frist von einem halben Jahr, in der die Verlängerungsgebühren mit Zuschlag entrichtet werden können.

Du hast Fragen? Wir helfen dir gerne weiter.

Porträt von Dr. Renate Weisse
Dr. Renate Weisse Patentanwältin

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