




Gebrauchsmuster laufen genau so lange, wie die Verlängerungsgebühren entrichtet werden. Maximal 10 Jahre. Nach 3 Jahren ab Anmeldetag ist das erste Mal eine Verlängerungsgebühr fällig. Wir achten darauf, dass die Gebühren in der richtigen Höhe an die richtige Behörde bezahlt werden und erinnern auf Wunsch auch an die Fälligkeit der nächsten Verlängerungsgebühr. Das vermeidet, dass man auf Scharlatane hereinfällt, die mit Fake-Rechnungen unnötige Gebühren berechnen.
Ablauf
Du möchtest wissen, wie es nach deiner Anfrage weitergeht? In vier Schritten gelangst Du zum Ergebnis:
Fragen & Antworten
Du hast spezifische Fragen? Hier findest du schnelle Antworten auf die wichtigsten Anliegen unserer Mandant*innen.
Ja. Es besteht kein Vertretungszwang beim Patentamt. Es ist allerdings gut, wenn das Schutzrecht professionell überwacht wird.
Das hängt davon ab, wie alt das Gebrauchsmuster oder die Gebrauchsmusteranmeldung ist. In den ersten drei Jahren muss keinerlei Aufrechterhaltung bezahlt werden.
Muss ich trotzdem weiterhin Verlängerungsgebühren bezahlen?
Nein. Man kann das Schutzrecht oder die Schutzrechtsanmeldung jederzeit fallen lassen.
Ja. Es gibt eine Frist von einem halben Jahr, in der die Verlängerungsgebühren mit Zuschlag entrichtet werden können.
Du hast Fragen? Wir helfen dir gerne weiter.
