




Das Patentamt prüft nicht, ob man Markenrechte verletzt. Die Markenrechte Dritter sind dennoch zu beachten. Es ist daher wichtig, vor Aufnahme der Benutzung und vor Anmeldung einer Marke zu recherchieren, ob möglicherweise eine Markenverletzung damit einhergeht. Mit einer professionellen Recherche werden auch solche Marken gefunden, die ansonsten im Internet (noch) nicht zu sehen sind. Es gibt nie 100%ige Sicherheit, aber zumindest lässt sich das Risiko einer Abmahnung oder gar Verletzungsklage senken.
Ablauf
Du möchtest wissen, wie es nach deiner Anfrage weitergeht? In vier Schritten gelangst Du zum Ergebnis:
Fragen & Antworten
Du hast spezifische Fragen? Hier findest du schnelle Antworten auf die wichtigsten Anliegen unserer Mandant*innen.
Ja. Die Markenrechte Dritter sind zu beachten und diese können nur durch eine professionelle Recherche ermittelt werden. Allerdings wird nicht überprüft, ob eine Markenanmelderin eine Recherche durchgeführt hat. Es ist ein bisschen wie beim Schwarzfahren in der U-Bahn: oft geht es gut und man wird nicht kontrolliert, aber wenn man erwischt wird, wird es teuer.
Ja. Bevor man eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche beauftragt, kann man selber schon einmal im Internet und im Register des DPMA recherchieren, ob es die Marke so oder so ähnlich schon gibt. Wenn bei einer solchen Identitätsrecherche bereits relevante Treffer gefunden werden, spart das die Kosten für die Ähnlichkeitsrecherche.
Eine Ähnlichkeitsrecherche kann in wenigen Tagen oder Wochen durchgeführt werden.
Das lässt sich leider nur im Einzelfall besprechen. Buche gerne einen Beratungstermin.
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