




Gebrauchsmuster werden für alle Erfindungen eingetragen, auch wenn sie nicht neu sind und nicht auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Das Risiko, dass ein Gebrauchsmuster nicht rechtsbeständig ist, kann mit einer Recherche deutlich reduziert werden. Es lohnt sich also, einfach mal zu googeln, ob die Erfindung schon irgendwo gezeigt wurde. Mit einer professionellen Recherche in den Patentdatenbanken werden auch solche Veröffentlichungen gefunden, die ansonsten im Internet nicht zu sehen sind. Es gibt dennoch nie 100%ige Sicherheit. Für eine WIPANO – Förderung ist eine Neuheitsrecherche zwingend vorgeschrieben. Aber auch, wer wissen will, ob er oder sie ein Gebrauchsmuster verletzt, ist es sinnvoll eine Recherche durchzuführen.
Ablauf
Du möchtest wissen, wie es nach deiner Anfrage weitergeht? In vier Schritten gelangst Du zum Ergebnis:
Fragen & Antworten
Du hast spezifische Fragen? Hier findest du schnelle Antworten auf die wichtigsten Anliegen unserer Mandant*innen.
Nein. Es gibt keine Rechercheverpflichtung. Wer sich in seinem Technikgebiet sehr gut auskennt, braucht normalerweise nicht gesondert recherchieren, weil er oder sie den Stand der Technik bereits kennt. Eine Recherche lohnt sich besonders für fachfremde Erfinder*innen und solche, die gerne wissen wollen, was der Wettbewerb anmeldet. Man kann immer dazulernen!
ACHTUNG: Wer eine WIPANO-Förderung beantragt hat, ist zur Recherche verpflichtet. Die wird dann aber auch gefördert.
Ja, unbedingt. Neben einfachen Recherchen mit Suchmaschinen kann man auch in den kostenlosen Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes oder des Europäischen Patentamts recherchieren. Die Patentveröffentlichungen lassen sich als pdf-Dokument downloaden. Stellt Euch eine Tasse Tee oder ein Glas Wein daneben: Recherchieren braucht Zeit und Geduld.
Die Patentdatenbanken arbeiten mit einer Internationalen Klassifikation, bei der jede Erfindung einem Technologiegebiet zugeordnet ist. Da es nicht ganz einfach ist, die richtige Unterklasse zu finden, kann man auch erst einmal mit Namen und Stichworten beginnen.
Ja. Dazu stellt man mit der Gebrauchsmusteranmeldung Rechercheantrag und bekommt einen Recherchebericht.
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