




Patente lassen sich auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch mit einer Nichtigkeitsklage angreifen. In einem echten Klageverfahren vor dem Bundespatentgericht wird dann die Rechtsbeständigkeit des Patents geprüft. Patentinhaberinnen haben die Möglichkeit das Patent zu beschränken oder in vollem Umfang zu verteidigen. Nach mündlicher Verhandlung wird über den Widerruf oder die Aufrechterhaltung des Patents entschieden. Da sich die Kosten eines Nichtigkeitsverfahrens nach dem Streitwert richten, umfasst dieses Angebot nur die erste Prüfung des Sachverhalts.
Ablauf
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Fragen & Antworten
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Einspruch ist nur innerhalb der Einspruchsfrist von 9 Monaten ab Veröffentlichung der Erteilung möglich. Wer zu spät auf das Patent aufmerksam wurde, dem bleibt nur die Nichtigkeitsklage.
Nichtigkeitsverfahren sind teuer. Bei Streitwerten von wenigstens 100.000 € – eher deutlich mehr – ergeht am Ende eine Kostenentscheidung, nach der die unterliegende Partei nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite erstatten muss. Da sich die Kosten eines Nichtigkeitsverfahrens nach dem Streitwert richten, umfasst dieses Angebot nur die erste Prüfung des Sachverhalts.
Tatsächlich braucht man weder noch. Allerdings ist es bei wichtigen Verfahren sinnvoll, sowohl eine patentanwaltliche als auch eine rechtsanwaltliche Vertretung zu beauftragen. Das hat nicht nur den Vorteil, dass sowohl technische, als auch rechtliche Fragen kompetent geklärt werden, sondern auch, dass vier Augen mehr sehen als zwei. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle.
Wer von Wettbewerbern wegen Patentverletzung abgemahnt oder gar verklagt wurde, nutzt die Nichtigkeitsklage zur Verteidigung: ein Patent, das nichtig ist, kann auch in der Verletzungsklage nicht mehr geltend gemacht werden.
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