




Gebrauchsmuster lassen sich nur mit einem Löschungsantrag angreifen. Im Löschungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt wird dann die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters geprüft. Gebrauchsmusterinhaberinnen haben die Möglichkeit die Ansprüche zu beschränken oder in vollem Umfang zu verteidigen. Gelegentlich wird eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Danach wird über den Widerruf oder die Aufrechterhaltung des Gebrauchsmusters entschieden. Da sich die Kosten eines Löschungsverfahrens nicht abschätzen lassen, umfasst dieses Angebot nur die erste Prüfung des Sachverhalts.
Ablauf
Du möchtest wissen, wie es nach deiner Anfrage weitergeht? In vier Schritten gelangst Du zum Ergebnis:
Fragen & Antworten
Du hast spezifische Fragen? Hier findest du schnelle Antworten auf die wichtigsten Anliegen unserer Mandant*innen.
Löschungsverfahren sind teuer und werden typischerweise nach Stunden abgerechnet. Normalerweise ist auch eine mündliche Verhandlung vor der Gebrauchsmusterlöschungsabteilung durchzuführen. Am Ende kommen einige Tausend Euro zusammen. Da sich die Kosten eines Löschungsverfahrens nicht abschätzen lassen, umfasst dieses Angebot nur die erste Prüfung des Sachverhalts.
Tatsächlich braucht man weder noch. Allerdings ist es bei wichtigen Verfahren sinnvoll, sowohl eine patentanwaltliche als auch eine rechtsanwaltliche Vertretung zu beauftragen. Das hat nicht nur den Vorteil, dass sowohl technische, als auch rechtliche Fragen kompetent geklärt werden, sondern auch, dass vier Augen mehr sehen als zwei. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle.
Wer von Wettbewerbern wegen Gebrauchsmusterverletzung abgemahnt wurde, nutzt das Löschungsverfahren zur Verteidigung: ein gelöschtes Gebrauchsmuster kann auch in der Verletzungsklage nicht mehr geltend gemacht werden. Wenn allerdings eine Verletzungsklage bereits anhängig ist, kann man auch direkt im Verletzungsverfahren den Einwand der mangelnden Rechtsbeständigkeit vorbringen.
Du hast Fragen? Wir helfen dir gerne weiter.
