




Patente laufen genau so lange, wie die Jahresgebühren entrichtet werden. Maximal 20 Jahre. Nach 24 Monaten ab Anmeldetag ist das erste Mal eine Jahresgebühr fällig. Wir achten darauf, dass die Gebühren in der richtigen Höhe an die richtige Behörde bezahlt werden und erinnern auf Wunsch auch an die Fälligkeit der nächsten Jahresgebühr. Das vermeidet, dass man auf Scharlatane hereinfällt, die mit Fake-Rechnungen unnötige Gebühren berechnen.
Ablauf
Du möchtest wissen, wie es nach deiner Anfrage weitergeht? In vier Schritten gelangst Du zum Ergebnis:
Fragen & Antworten
Du hast spezifische Fragen? Hier findest du schnelle Antworten auf die wichtigsten Anliegen unserer Mandant*innen.
Ja. Es besteht kein Vertretungszwang beim Patentamt. Es ist allerdings gut, wenn das Schutzrecht professionell überwacht wird.
Das hängt davon ab, wie alt das Patent oder die Patentanmeldung ist. In den ersten zwei Jahren muss keinerlei Aufrechterhaltung bezahlt werden. Die dritte Jahresgebühr kostet einen vergleichsweise moderaten Betrag. Die Gebühren steigen mit der Zeit.
Nein. Man kann das Schutzrecht oder die Schutzrechtsanmeldung jederzeit fallen lassen.
Ja. Es gibt eine Frist von einem halben Jahr, in der die Jahresgebühren mit Zuschlag entrichtet werden können
Du hast Fragen? Wir helfen dir gerne weiter.
