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Einspruch Patent (DE)

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Manchmal liegen Gründe vor, warum das Patent nicht hätte erteilt werden dürfen. Aber nobody is perfect – nicht einmal die Prüfenden im Patentamt. Innerhalb von 9 Monaten ab Veröffentlichung der Patenterteilung besteht daher die Möglichkeit,  Einspruch gegen die Patenterteilung einzulegen. Dann können die Gründe in einem Einspruchsschriftsatz genannt und die zugehörigen Beweise eingereicht werden.

Wichtig: Das Angebot hier umfasst nur die Ausarbeitung des Einspruchsschriftsatzes, aber nicht evtl. erforderliche Erwiderungen. Diese müssen separat beauftragt werden (Bescheidserwiderung).

Ablauf

Du möchtest wissen, wie es nach deiner Anfrage weitergeht? In vier Schritten gelangst Du zum Ergebnis:

Fragen & Antworten

Du hast spezifische Fragen? Hier findest du schnelle Antworten auf die wichtigsten Anliegen unserer Mandant*innen.

Die Einspruchsgebühren betragen derzeit 200 €. Das sind aber nur die Amtsgebühren. Ein Einspruchsverfahren ist mit viel Aufwand verbunden und es ist kaum abzuschätzen, wie lange die Ausarbeitung eines Einspruchsschriftssatzes dauert. Ich rechne hier nach Stunden ab. Häufig ist eine mündliche Verhandlung vor dem Patentamt in München erforderlich, die zusätzliche Kosten verursacht. Einige Tausend Euro sind in jedem Fall zu veranschlagen.

Wichtig: Das Angebot hier umfasst nur die Ausarbeitung des Einspruchsschriftsatzes, aber nicht evtl. erforderliche Erwiderungen. Diese müssen separat beauftragt werden (Bescheidserwiderung).

Nein. Es besteht kein Vertretungszwang. Ich wünsche viel Glück!

Nein. “Mal eben” geht hier leider nicht. Die Prüfung der Rechtslage erfordert Expertise, Zeit und Erfahrung. 

Der Einspruch ist innerhalb von 9 Monaten ab Veröffentlichung der Patenterteilung  schriftlich beim DPMA einzulegen.

Nein. Der vollständige Einspruchsschriftssatz einschließlich Begründung und Beweise muss innerhalb der Einspruchsfrist beim Amt eingegangen sein. Es ist daher sehr wichtig, dass ich den Auftrag rechtzeitig erhalte. Häufig muss noch eine Recherche durchgeführt werden und Rechtsfragen geklärt werden – das dauert.

Wenn man sich gar nicht äußert, wird das Patent automatisch widerrufen.

Mit wenigstens einem Jahr solltest Du schon rechnen. Es kann aber auch gerne mehrere Jahre dauern, wenn die Einspruchsabteilung zuviel zu tun hat, die Rechtsfragen kniffelig sind und die Gegenseite versucht, das Verfahren zu verzögern.

Du hast Fragen? Wir helfen dir gerne weiter.

Porträt von Dr. Renate Weisse
Dr. Renate Weisse Patentanwältin

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