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Widerspruch Marke (DE)

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Manchmal liegen Gründe vor, warum die Marke nicht hätte eingetragen werden dürfen. Der häufigste Grund: jemand hat eine identische oder ähnliche Marke, die früher angemeldet wurde. Das wird vom Patentamt zwar nicht geprüft, aber im Widerspruchsverfahren geklärt. Innerhalb von 3 Monaten ab Veröffentlichung der Markeneintragung besteht daher die Möglichkeit,  Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einzulegen. Dann können die Gründe in einem Widerspruchsschriftsatz genannt und die zugehörigen Beweise eingereicht werden.

Wichtig: Das Angebot umfasst nur die Ausarbeitung des Widerspruchsschriftsatzes, aber nicht evtl. erforderliche Erwiderungen. Diese müssen separat beauftragt werden (Bescheidserwiderung).

Ablauf

Du möchtest wissen, wie es nach deiner Anfrage weitergeht? In vier Schritten gelangst Du zum Ergebnis:

Fragen & Antworten

Du hast spezifische Fragen? Hier findest du schnelle Antworten auf die wichtigsten Anliegen unserer Mandant*innen.

Die Widerspruchsgebühren betragen derzeit 250 €. Das sind aber nur die Amtsgebühren. Ein Widerspruchsverfahren ist mit viel Aufwand verbunden und es ist kaum abzuschätzen, wie lange die Ausarbeitung eines Widerspruchsschriftssatzes dauert. Ich rechne hier nach Stunden ab. Gelegentlich ist eine mündliche Verhandlung vor dem Patentamt in München erforderlich, die zusätzliche Kosten verursacht. Einige Tausend Euro sind in jedem Fall zu veranschlagen.

Wichtig: Das Angebot hier umfasst nur die Ausarbeitung des Widerspruchsschriftsatzes, aber nicht evtl. erforderliche Erwiderungen. Diese müssen separat beauftragt werden (Bescheidserwiderung).

Nein. Es besteht kein Vertretungszwang. Ich wünsche viel Glück!

Nein. “Mal eben” geht hier leider nicht. Die Prüfung der Rechtslage erfordert Expertise, Zeit und Erfahrung. 

Der Widerspruch ist innerhalb von 3 Monaten ab Veröffentlichung der Markeneintragung  schriftlich beim DPMA einzulegen.

Ja. Der vollständige Widerspruchsschriftssatz einschließlich Begründung und Beweise muss innerhalb der Widerspruchsfrist beim Amt eingegangen sein. Ggf. erforderliche Benutzungsunterlagen können aber nachgereicht werden, wenn der Einwand der mangelnden Benutzung erhoben wurde.

Wenn man sich gar nicht äußert, wird die Marke automatisch gelöscht.

Mit wenigstens einem Jahr solltest Du schon rechnen. Es kann aber auch gerne mehrere Jahre dauern, wenn die Widerspruchsabteilung zuviel zu tun hat oder die Rechtsfragen kniffelig sind.

Du hast Fragen? Wir helfen dir gerne weiter.

Porträt von Dr. Renate Weisse
Dr. Renate Weisse Patentanwältin

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