




Das Amt hat Unrecht! Das Patent hätte erteilt werden müssen. Wer gute Argumente hat, wieso eine Entscheidung des Patentamts nicht richtig ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist Beschwerde beim Bundespatentgericht einlegen.
Ablauf
Du möchtest wissen, wie es nach deiner Anfrage weitergeht? In vier Schritten gelangst Du zum Ergebnis:
Fragen & Antworten
Du hast spezifische Fragen? Hier findest du schnelle Antworten auf die wichtigsten Anliegen unserer Mandant*innen.
Die Beschwerdegebühren bei einseitigen Verfahren (z.B. Zurückweisungsbeschluss) betragen derzeit 200 €. Das sind aber nur die Amtsgebühren. Ein Beschwerdeverfahren ist mit viel Aufwand verbunden und es ist kaum abzuschätzen, wie lange die Ausarbeitung eines Beschwerdeschriftssatzes dauert. Ich rechne hier nach Stunden ab. Häufig ist eine mündliche Verhandlung vor dem Bundespatentgericht in München erforderlich, die zusätzliche Kosten verursacht. Einige Tausend Euro sind in jedem Fall zu veranschlagen.
Nein. Es besteht kein Vertretungszwang. Ich wünsche viel Glück!
Nein. “Mal eben” geht hier leider nicht. Die Prüfung eines Beschlusses erfordert Expertise, Zeit und Erfahrung.
Mit wenigstens einem Jahr solltest Du schon rechnen. Es kann aber auch gerne mehrere Jahre dauern, wenn der Senat zuviel zu tun hat oder die Rechtsfragen kniffelig sind. Oft kann man offene Fragen schneller in einer mündlichen Verhandlung klären. Das ist dann der Show-Down.
Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich beim DPMA einzulegen.
Du hast Fragen? Wir helfen dir gerne weiter.
