




Normalerweise werden Gebrauchsmuster direkt eingetragen. Formalbescheide lassen sich meist leicht erwidern.
Ablauf
Du möchtest wissen, wie es nach deiner Anfrage weitergeht? In vier Schritten gelangst Du zum Ergebnis:
Fragen & Antworten
Du hast spezifische Fragen? Hier findest du schnelle Antworten auf die wichtigsten Anliegen unserer Mandant*innen.
Im Bescheid ist die Frist angegeben, beispielsweise 1 oder 2 Monate ab Erhalt des Bescheids.
Das ist gut, denn dann wissen wir, dass die Erfindung schutzfähig ist.
Ja. Man kann die Frist mit einem schriftlichen Antrag verlängern. Dieser muss allerdings vor Fristende im Amt eingehen.
Ja. Es gibt in Deutschland keinen Vertretungszwang. Es ist für Laien allerdings sinnvoll, sich kompetent begleiten zu lassen und die Vertretung zu beauftragen.
Nein. Normalerweise nicht. Die Anmeldung ist auf den Gegenstand beschränkt, der in den ursprünglich eingereichten Unterlagen beschrieben und beansprucht wurde. Die Ansprüche können durch Merkmale aus der Beschreibung oder den Unteransprüchen ergänzt werden. Innerhalb eines Jahres ab Prioritätstag (=Tag der ersten Anmeldung) kann aber eine neue Anmeldung eingereicht werden, in der die Verbesserungen aufgenommen werden.
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