106 Mitgliedsstaaten im Madrider Markenabkommen – nachdem auch in diesem Jahr weitere Staaten hinzugekommen sind. Eine internationale Registrierung von Marken bewirkt mit einer einzigen Anmeldung z.B. in deutscher Sprache Schutz in allen ausgewählten Staaten.
![Patentanwaltskanzlei Weisse](https://weisse-patent.de/wp-content/uploads/2023/04/weisse-patent-thumbnail-3.png)