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Patente & Co.
Patente & Co.
„Patentiert“ oder noch besser „weltweit patentiert“ ist eine gern genutzte Wendung, wenn ein innovatives Produkt geschützt werden soll. „Patentiert“ soll häufig auch bedeuten: „diese Innovation gibt es nur bei uns“. Leider kann man nicht alles „patentieren“. Namen und Logos zum Beispiel werden nicht mit einem Patent geschützt, sondern mit einer Marke, die früher auch einmal als „Warenzeichen“ bezeichnet wurde. Reine Software ist ohne zusätzliche technische Effekte überhaupt nicht patentfähig und kann bestenfalls ein Urheberrecht gegen Kopieren begründen. Designs (früher Geschmacksmuster) schützen die äußere Gestaltung von Gegenständen wie Felgen, Türbeschlägen oder Tapeten auch dann, wenn es derartige Gegenstände mit anderer Form schon seit langem gibt und nur das Erscheinungsbild neu ist.
Schutzrechte
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, neue Ideen, Innovationen und Technologien gegen Nachahmung zu schützen. Wer nicht alles geheimhalten kann und will, wird auf Schutzrechte zurückgreifen.
Patente und Gebrauchsmuster sind technische Schutzrechte, die neue, technische Erfindungen schützen. Mit Marken können Zeichen, beispielsweise Buchstabenfolgen oder Logos, für ausgewählte Waren und Dienstleistungen geschützt werden. Designs schützen das Design einer Ware. Je nach Gegenstand können auch mehrere Schutzrechte gleichzeitig eingesetzt werden.
Ablauf
Für ein Schutzrecht muss in der Regel zunächst eine Anmeldung eingereicht werden, die im Deutschen Patent- und Markenamt geprüft wird. Erst wenn diese Prüfung erfolgreich durchgeführt wurde, wird das Schutzrecht erteilt oder eingetragen. Und erst dann hat der Inhaber oder die Inhaberin einen „Unterlassungsanspruch“ und kann anderen verbieten, den geschützten Gegenstand zu benutzen.
Voraussetzungen
Es gibt eine Vielzahl von Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um nach der Anmeldung ein erteiltes oder eingetragenes Schutzrecht zu erhalten. Marken dürfen nicht beschreibend für die Waren oder Dienstleistungen sein, für die sie eingetragen werden sollen. Man darf natürlich nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Eine Erfindung muss neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Gebrauchsmuster werden nicht für Verfahren eingetragen. Designs sind nur schutzfähig, wenn sie nicht ausschließlich technisch bedingt sind.
Aufgabe der Patentanwält*innen
Wichtig ist es, dass die Schutzrechte einen großen Schutzumfang haben und möglichst nicht umgangen werden können. Bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit sind sich Anmelder und Anmelderinnen mit der Prüfungsstelle nicht immer einig. Schutzrechte dürfen ferner nicht verletzt werden. Patentanwälte und Patentanwältinnen unterstützten bei der Auswahl der richtigen Schutzrechte, bei der Formulierung der Anmeldungen und beim Dialog mit dem Patent- und Markenamt. Darüber hinaus nehmen wir unseren Mandanten und Mandantinnen die Formalitäten ab und erinnern rechtzeitig an alle Fristen. Auch solche, die erst in 10 Jahren ablaufen.
Individuelle Erstberatung
Ihr seid weltweit tätig? Ein internationales Netzwerk von Patentanwaltskanzleien und eine Vielzahl von internationalen Verträgen sichert den Schutz Eurer Ideen auch im Ausland.
Ihr befürchtet ein Schutzrecht zu verletzen? Mit Recherche und Gutachten kann die Schutzrechtslage geklärt werden.
In einer individuellen Erstberatung gebe ich Euch eine erste Einschätzung über den Verfahrensverlauf aller in Frage kommender Schutzrechte, anfallende Kosten und berate Euch zu Recherche- und Schutzrechtsstrategien. Ruft gerne an oder schickt uns eine Email. Dann vereinbaren wir einen Termin für eine Erstberatung.